Die Nutzungen in den Baugebieten
Die Baunutzungsverordnung beschreibt die Zulässigkeit in folgenden Baugebieten:
1. | Kleinsiedlungsgebiet (WS) | dient vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen ... | |||
2. | reines Wohngebiet (WR) | dient dem Wohnen | |||
3. | allgemeines Wohngebiet (WA) | dient vorwiegend dem Wohnen | |||
4. | besonderes Wohngebiet (WB) | ist überwiegend ein bebautes Gebiet ... mit besonderer Eigenart | |||
5. | Dorfgebiet (MD) | dient vorwiegend der Unterbringung von Wirtschaftsstellen ... | |||
6. | Mischgebiete (MI) | dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben... | |||
7. | Kerngebiet (MK) | dient vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben... | |||
8. | Gewerbegebiet (GE) | dient vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben | |||
9. | Industriegebiet (GI) | dient ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, vorwiegend solche, die in anderen Baugebieten nicht zulässig sind | |||
10. | Sondergebiete (S0) |
© Ulrike Probol 07/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen