Einfriedungen


Hier handelt es sich um Anlagen, die den wesentlichen Zweck haben, ein Grundstück zu sichern

  • für eine ungestörte Nutzung,

  • u.U. auch gegen Einsicht oder/ und Emissionen,

  • gegen unbefugtes Betreten oder Verlassen,

  • durch Abgrenzung vom Nachbargrundstück (meist) oder auch von den Verkehrsflächen.

Dazu gehören Zäune unterschiedlichster Art, Mauern, Wände aus Holzelementen, z.B. Lärmschutz-)Wälle als bauliche Anlagen. Auch Hecken und dichte Sträucher können als Einfriedungen fungieren und sogar unzulässig sein (z.B. aus Gründen der Verkehrssicherung).


Bauordnungsrechtliche Einschränkungen für Einfriedungen

Zu unterscheiden sind

  • geschlossene Einfriedungen (z. B. geschlossen erscheinende Mauern und andere Wände),

  • offene Einfriedungen (z. B. maßgeblich Licht und Luft durchlassende Staketten- oder Drahtzäune)
    und

  • Einfriedungen zu den Nachbargrenzen (meist bis 2 m Höhe nicht baugenehmigungsbedürftig; in einer Höhe darüber stellt sich auch die Frage nach Abstandflächen),

  • Einfriedungen zu den Verkehrsflächen (Vorgarten-, meist bis 1 m Höhe nicht baugenehmigungsbedürftig; jedoch sehr häufig durch örtliche Bauvorschriften (Satzung, auch B-Plan) eingeschränkt oder gar verboten.

Nachbarrechtliche Einschränkungen für Einfriedungen

Die wesentlichsten Regelungen für Einfriedungen finden sich im zivilen Nachbarrecht. So kann ein Nachbar die Einfriedung zwischen den Grundstücken verlangen, wenn wesentliche Beeinträchtigungen für sein eigenes Grundstück gegeben sind, die durch eine geeignete Einfriedung abzuhalten wären (z.B. im Falle störender Tierhaltung oder durch Kinder, die die Grundstücksgrenzen nicht respektieren und Schaden verursachen). So ist zwischen nachbarn nur eine Einfriedung "ortsüblicher Art" zulässig, die im Falle fehlender Maßstäbe oder Einigung z.B. im NachbG NRW mit einem 1,20 m hohen Maschendrahtzaun anzunehmen ist.

Bei Uneinigkeit zwischen den Nachbarn ist unbedingt das zivile Nachbarrecht zu Rate zu nehmen.

© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT  *  Nutzungsbedingungen