Bestandsschutz-Verlust

Der größte Teil der öffentlich-rechtlichen Probleme beim Bauen und Nutzen im Bestand ergibt sich aus fehlendem bzw. aus zwischenzeitlich verlorenem BESTANDSSCHUTZ. Dieser ist in den meisten Fällen mehr oder weniger schleichend verloren gegangen, meist ohne dass die Betroffenen das gemerkt haben oder die Tragweite ihrer als geringfügig empfundenen Änderungen gemerkt haben.

 

Eine Baugenehmigung oder eine vergleichbare rechtliche Basis vorausgesetzt, ergibt sich für den Bestandsschutz:

  1. Maßstab ist generell, was nachweislich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw. - ergänzend oder bezogen auf genehmigungsfrei herzustellende Vorhaben - zulässig war.
    Soweit eine Baugenehmigung erteilt wurde oder eine Abweichung von Vorschriften genehmigtwurde.
  2. mit der Baugenehmigung,wie genehmigt wurde (bzw. was bei genehmigungsfreien Vorhaben zum Zeitpunkt der Herstellung zulä. Das sllerdings nur im Umfang dessen, was im augenehmigungsverfahren zu prüfen war bzw. der aktuelle Stand des Genehmigten (bei mehreren Genehmigungen nacheinander) oder auch zugehörigen Bauvorlagen des als genehmigungsfreies Vorhaben angezeigten - . Dabei ;
  3. dabei geht es um formellen Bestandsschutz, der sowohl das Ganze umfassen kann wie Teile (z.B. Nutzungseinheiten) und kleinere Details des Vorhabens (z.B. fehlende Brandschutztür);
    Maßstab ist hier, was mit der Baugenehmigung zu prüfen war und letztlich genehmigt wurde (was vergleichbar für genehmigungsfreigestellte Vorhaben gilt) - in Kombination mit den zu dem Zeitpunkt geltenden Bauvorschriften und technischen Baubestimmungen.

 

Tasächlich geht der Bestandsschutz meist durch Tun oder Unterlassen der Betroffenen oder ihrer Rechtsvorgänger verloren; in Einzelfällen liegt die Ursache schon in einer seinerzeit zu großzügig erteilten Baugenehmigung der Behörde oder einer zu großzügigen Umsetzung der Baugenehmigung durch die Bauherren. Die Grenzen zum Bestandsschutz-Verlust sind auch bei Umbaumaßnahmen u.ä. schnell erreicht.

Erfahrungsgemäß wird man heute in den wenigsten Fällen an diesen Problemen rühren. Jedoch ist es Aufgabe der Bauherren und der anderen Beteiligten, verantwortlich mit dem Sachverhalt umzugehen. Schließlich können sich Bauprozesse ergeben, durch Schäden (z.B. Feuer) Versicherungen und ggf. auch der Staatsanwalt Nachprüfungen anstellen, Nachbarn können Abwehrrechte geltend machen. Ohnehin sind die Mitarbeiter der Behörden verpflichtet, bei der Kenntnis von fehlendem Bestandsschutz rechtmäßige und sachgerechte Entscheidungen zu fällen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.


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lrike Probol 09/ 2013 für Bau- RAT  *  Nutzungsbedingungen