Baugrenzen und Baulinien im Baugebiet


Überbaubare Flächen, innerhalb denen das Planen und Herstellen von Gebäuden (Haupt-Gebäuden) erlaubt ist, werden begrenzt durch Baugrenzen und Baulinien, die im Bebauungsplan häufig auch eingemaßt sind:

  Überbaubare Flächen werden im Bebauungsplan auf Grundlage der Planzeichenverordnung '90 mit Baugrenzen und ggf. Baulinien so dargestellt, wie nebenstehend gezeigt.

Die Vorschrift sind definiert in § 23 Abs. 2 und 3 BauNVO:

"Ist eine Baulinie festgesetzt, so muß auf dieser Linie gebaut werden. Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Im Bebauungsplan können weitere nach Art und Umfang bestimmte Ausnahmen vorgesehen werden."

"Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."

Rechtswirungen von Baulinien und Baugrenzen

Die Wirkung dieser Begrenzungen ist, dass die Baulinie zum Anbau an diese zwingt, auch gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandflächenvorschriften und vorrangig. Oft ist das der Grund für die Festsetzung der Baulinie, generell geht es aber um rel. einheitliche Baufluchten. Das Ausmaß eines möglichen Vor- und Zurücktretens (kann-Vorschrift) wurde durch Gerichtsentscheidungen auf max. 1,50 m eingegrenzt. Je nach städtebaulicher Sitution und Art des => begünstigten Vorbaus kann aber auch nur ein deutlich geringeres Maß genehmigungsfähig sein.


Die Baugrenze gilt als äußerste Begrenzung der überbaubaren Fläche, an die heran gebaut werden darf, aber nicht muss. Für ein Vortreten von Bauteilen gilt ähnliches wie zur Baulinie beschrieben. Vorhaben, die - auch einseitig an eine Nachbargrenze angebaut - voll innerhalb der überbaubaren Flächen hergestellt werden, sind so jedenfalls in der offenen Bauweise zulässig. Im Abstandflächenbereich zur Nachbargrenze sind analog Vorbauten vor die Baugrenze aber nicht erlaubt.

© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT  *  Nutzungsbedingungen