Das Baugrundstück
Im öffentlichen Recht ist das Baugrundstück nicht unbedingt identisch mit der Fläche, die der Bauherr als solche ansieht.
Das Baugrundstück real
Der Idealfall eines Grundstücks ist die aus einem oder auch mehreren Flurstücken bestehende Fläche einer Gemeinde und Gemarkung, die auf einem Grundbuch-Blatt zum "Grundstück" zusammengeführt ist. (Es ist möglich, diese Flurstücke zu einem Flurstück zu vereinigen, was aber erfahrunsgemäß selten veranlasst wird.) Dieses Grundstück gehört insgesamt einem bestimmten Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft. Infos dazu sind beim Grundbuchamt beim Amtsgericht zu erhalten.
Wenn mehrere solcher Grundstücke dem gleichen Eigentümer gehören, sind sie doch Einzelgrundstücke. Um zu einem insgesamt bebaubaren Grundstück zu werden, müssten sie vereinigt werden: wenn nicht auf einem Grundbuchblatt, dann in NRW z.B. durch Baulast.
Das Baugrundstück im Planungsrecht
© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen