Schulungen in Baurechts-Fragen


Das Angebot an Schulungen in Baurechtsfragen wird nun fortgesetzt.

Damit wird für ein moderates Entgelt die kompetente Aufarbeitung spezieller Themen des Baurechts und des Verfahrensrechts nach Wunsch der Auftragger entweder in Kleinstgruppen in meinem Büro (bis max. 3 Pers.) oder inhouse in den Büros von Fachplanern angeboten. Der Zeitrahmen dafür liegt - je nach Umfang der Erwartungen und mit entsprechender Vereinbarung - bei 1 - 4 U.-Std..


Beliebte Themen aus einer breiten Palette sind z.B.

  • Bauen und Nutzen im Außenbereich a.G. des § 35 Abs. 4 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Abstandflächen-Fragen in Bezug auf nachbarliche Bedenken
    (mehrere Themenschwerpunkte der breiten § 6 BauO-Problematik je nach Wunsch)

  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid - Möglichkeiten, Strategien, Wirkungen

  • Planen nach einem Bebauungsplan

  • Die korrekte Ermittlung des Maßes der Nutzung nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Fragestellungen des Bestandsschutzes

    - in Bezug auf Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB)

    - in Bezug auf nachträgliche behördliche Forderungen (Sicherheit)

    - in bezug auf Probleme während der Planung und Antragstellung

  • Nutzungsänderungen - Begriff, Umfang, Notwendigkeiten

  • Der Umgang mit den Nebenbestimmungen der z.B. Baugenehmigung
    (Verstehen, ggf. Reagieren, Umsetzen)


Die Schulungen begründen sich auf den entsprechenden Gesetzen, zur Thematik ergangenen maßgeblichen Gerichtsurteilen sowie insbesondere auf den Erfahrungen aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung in der Behörde, in Arbeitskreisen der Bau-Gesetzgebung und insbesondere über 100e ausgearbeitete Seminare für Mitarbeiter der Behörden, für Architekten und Fachplaner, für Sachverständige und andere Fachleute.

Die Erläuterungen erfolgen zur besseren Anschaulichkeit auch an Beispielen.

Bei Interesse erhalten Sie gern ein Angebot.
Verwenden Sie dafür bitte das Anfrage-Formular.

 

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