Tipps: Probleme und Baukosten mindern


Im Planungsablauf wird oft nicht bedacht, dass die Leistungen der Planer und Fachplaner ineinander greifen müssen und deshalb Fachplaner-Leistungen vor der Genehmigungsplanung abgeschlossen und eingearbeitet sein sollten: Der komplette Bauantrag bzw. bei der Genehmigungsfreistellung die Bauvorlagen müssen beinhalten, was mit den Fachplanungen zur Gesamtplanung beizutragen ist!

Erfahrungsgemäß machen Ergebnisse der Fachplanungen in nicht seltenen Fällen Änderungen der Genehmigungsplanung notwendig, die dann zu teuren Umplanungen und ggf. auch zu Änderungsbedarf bezügl. der bis dahin schon erteilten Baugenehmigung führen. Das ist besonders bei Brandschutzkonzepten als - besonders wegen der Rettungswege - besonders planungs- und sicherheitsrelevantem Nachweis festzustellen, der häufig viel zu spät in Auftrag gegeben wird. Nicht nur dass dann schon dafür Kosten anfallen, sind bis dahin Ausführungsplanung und oft auch Vergabe so weit fortgeschritten, dass Koordinationsprobleme, Fehlerquellen und weitere wesentliche Mehrkosten vorprogrammiert sind. Oder das Objekt wird voraussichtlich ungeklärte Mängel und Genehmigungslücken aufweisen... (Oder beides.)

Leider ist bei Nachprüfungen (z.B. im Zusammenhang mit späteren Änderungswünschen) viel zu häufig festzustellen, dass die genehmigte Planung und die Nachweise und/ oder Bescheinigungen mehr oder weniger nicht zueinander passen: Soweit dadurch Probleme und Schäden, finanzieller Schaden oder Bestandsschutz-Lücken entstehen, sind Leidtragenden in der Regel die Bauherren bzw. ihre ahnungslosen Rechtsnachfolger.

Siehe zum Thema auch:   Objektüberwachung und Bauleiter
    Handwerkerleistungen nach VOB/ BGB

 

© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen