Abweichung und Reklamation
Das deutsche Rechtssystem ist so aufgebaut dass es mgl. die Interessen aller Bürger berücksichtigt und diesen für Ihre Anliegen angemessene Mitsprache-, Gehör- und Reklamationsmöglichkeiten gewährt, die nicht allen Betroffenen bekannt sind. Das gilt besonders für Bürger (Bauherren, Planer, sonstige Betroffene), die in Bezug auf das öffentliche Recht mit manchem nicht einverstanden sind und Widerstand leisten, weil sie
- Abweichen von Vorschriften/ gesetzlichen Forderungen wünschen (z.B. für ihre Genehmigungsplanung/ ihren Bauantrag, für ihr genehmigtes Vorhaben oder auch für ihr genehmigungfrei herzustellendes Vorhaben) oder Abweichungen bereits vollzogen haben (durch Verstöße, Schwarzbauen),
- Abwehr gegen behördliche Entscheidungen wünschen: begünstigenden Verwaltungsakten und/ oder Auflagen und anderen Nebenbestimmungen darin (z.B. Baugenehmigungen, Bauvorbescheide u.v.m.) oder belastenden Verwaltungsakten (ablehnende Bescheide, Gebührenbescheide u.ä.); dabei gibt es nicht nur Abwehrrechte für die Adressaten (meist die Bauherren), sondern auch nachbarliche Abwehrrechte.
- Maßnahmen wegen behördlichen Handelns wünschen: dem Tun oder Unterlassen von Ämtern und Behörden und von deren Mitarbeitern (Amts- und Dienstpflichten), und das vielleicht sogar sehr schnell?
- Rechtssetzungs-Initativen über politische Gremien anregen, beeinflussen oder stoppen möchten (besonders in bezug auf das Bauen und Nutzen, hauptsächlich kommunale Satzungen, Bebauungspläne).
Was können oder müssen Bürger gar zielgerichtet und wirksam tun,
um Änderungen zu bewirken oder/ um für sich eine bessere Position zu erreichen?
Klarstellung: Es ist keineswegs so, dass bei der Verwaltung nicht Fehler passieren oder z.B. wegen fehlender Ausbildung in der breiten Materie oder Anwendungserfahrung nicht fehlerhafte oder insgesamt falsche Verwaltungsakte ergehen (so wie auch Fachleute irren können). Auch die Verwaltungen erkennen an und respektieren es, wenn Bürger die korrekte, faire und ermessensfehlerfreie Anwendung der Vorschriften einfordern (entgegen mancher Bürgermeinung folgen darauf keine Repressalien oder Ärger an anderer Stelle).
Reklamationen und Änderungsbegehren sollten unbedingt in einer sachlichen Art und Weise erfolgen und - bezogen auf die maßgeblichen Vorschriften - mit Fakten begründet werden!
Die Voraussetzungen, die Hintergründe und die Möglichkeiten für die Reklamationen und Änderungsbegehren sind hinter den o.g. Links beschrieben und erklärt.
© Ulrike Probol 09/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen