Wo Informationen einzuholen sind
Zwischen der Grundlagenermittlung und der Planung und Herstellung eines Vorhabens sind sinnvoll eine Vielzahl Auskünfte einzuholen und mit dem Vorhaben umzusetzen. Soweit Entwurfsverfasser und/ oder Fachplaner für Teile der Planungsleistungen verbindlich beauftragt wurden, werden die entsprechenden Auskünfte meist von diesen eingeholt. Das gilt besonders für den ÖBVI o.ä. als Ersteller eines "amtlichen Lageplanes", für den viele Belange des Grundstücks und der Erschliessung verlässlich ermittelt werden müssen.
"Öffentlich-rechtlich" begründete Auskünfte
Diese sind von den entsprechend zuständigen Stellen zu erhalten, also den Behörden, Ämtern oder Dienststellen. Die Verwaltungen sind bundesweit zwar ähnlich, aber nicht identisch strukturiert und die Stellen können entsprechend auch abweichend benannt sein. Insoweit können hier an manchen Stellen eher nur Anhaltspunkte für die Auskunftserteilung gegeben werden:
Abfall-/ Müllbeseitigung | Abfallwirtschaftsamt der Verwaltung o.ä. (Kommune) |
Arbeitsschutz und Arbeitsstätten | Staatliches Amt für Arbeitsschutz (o.ä. gen.) |
Baulasten | Bauordnungsamt/ Bauaufsichtsamt der Verwaltung |
Bauanträge, -Voranfragen, Auskünfte | Bauordnungsamt/ Bauaufsichtsamt der Verwaltung |
Brandschutz- Entscheidungen | Bauordnungsamt der Verwaltung ggf. i.Z. mit der Brandschutzdienststelle |
Bodenordnung, Umlegung | Umlegungsstelle der Verwaltung (Kommune) |
Denkmalschutz: (meist Teil e.a. Amtes) | Untere Denkmalbehörde |
Emissionen | Staatliches Amt für Umwelt |
Erschliessungsbeiträge; Sondernutzungen | Bauverwaltungsamt der Verwaltung (Kommune) |
Fach- und Dienstaufsicht f.d. Bauaufsicht | Obere Bauaufsichtsbehörde (vorgesetzte Behörde: Landrat, Regierungspräs. o.a.) |
Flugsektoren | Luftaufsicht beim Regierungspräsidenten |
Gaststätten, Konzessionen u.ä. | Ordnungsamt der Verwaltung |
Gemeindliches Einvernehmen | "Gemeinde" (ggf. über Bauordnungs-/ Planungsamt) |
Genehmigungsfähigkeit, Zulässigkeits- kriterien, Bebauungsanträge |
Bauordnungsamt der Verwaltung |
Grünflächen, Baumschutz | Garten- oder Grünflächenamt der Verwaltung |
Grunddienstbarkeiten etc., Grundbesitzverhältnisse | Grundbuchamt beim Amtsgericht |
Grundstücksverhältnisse, Vermessungspunkte | Vermessungsamt der Verwaltung; Katasteramt |
Hygiene- Belange | zuständiges Gesundheitsamt |
Kampfmittel- Verdacht | Regierungspräsident |
Landschaftsschutz | Untere Landschaftsbehörde |
Planungsrecht, Bebauungspläne, Abweichungen davon |
Planungsamt der Verwaltung (verbindl. jedoch Bauaufsicht) |
Rettungsmöglichkeiten im Brandfall | Brandschutzdienststelle (meist bei der Feuerwehr) |
Straßen, Kanäle, Entwässerung | Tiefbauamt/ Kanalbauamt der Verwaltung |
Strassenrecht (überörtlich) | zuständiges Strassenbauamt, Autobahnamt |
Wald u.ä. bestockte Flächen | zuständiges Forstamt |
Wasser- und Gewässerschutz | Untere Wasserbehörde etc. |
Widmungen öffentlicher Flächen | Bauverwaltungs- oder Tiefbauamt, w.v. |
Wohnungsförderung | Wohnungsamt der Verwaltung |
Zweckentfremdung von Wohnraum | Wohnungsamt der Verwaltung |
Hinweise:
- Nicht selten werden Auskünfte für die spezielle Fragestellung bei nicht zuständigen Stellen eingeholt oder eine bei einer Dienststelle für eine bestimmte Fragestellung erhaltene Auskunft auf eine andere Fragestellung falsch übertragen.
Beispiel: Das für Abwasser zuständige Amt gibt das Okay für die geplante Höhenlage einer Abwasserleitung. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass die Höhenlage des Gebäudes genehmigungsfähig ist, weil dafür noch andere Kriterien entscheidend sind (z.B. eine mögliche Vollgeschossigkeit des Untergeschosses, die Höhenlage des Zugangs, die Gesamthöhe des Gebäudes u.v.m.). - Mündliche erteilte Auskünfte werden seitens der Mitarbeiter der Behörden sicherlich nach bestem Wissen erteilt. Nicht in allen Fällen kann man sich aber letztlich auf eine erhaltene Auskunft stützen. Sicherer ist immer eine schriftlich eingeholte Information und noch sicherer ist z.B. ein Bauvorbescheid.
© Ulrike Probol 08/ 2013 für Bau- RAT * Nutzungsbedingungen