Bewertungsgrundlagen bei Bau-RAT


Die Bau- RAT - Informationen stützen sich auf die Vorschriften und den vorschriftenkonformen Umgang mit dem Bauen und Nutzen in der Breite des noch Erlaubten. Wenn manche Behörden - oder auch nur einzelne Mitarbeiter - grosszügiger urteilen und fordern (oder im selteneren Fall auch gesetzeswidrig zu eng), folgt daraus nicht, dass die Informationen hier falsch oder zu streng formuiert sind (oder analog zu großzügig).



Wegen der Unsicherheiten oder grassierenden Fehlinformationen in Bezug auf das öffentliche Baurecht soll hier angemerkt werden:

  • Es gelten - meist - die aktuell anwendbaren Gesetze und die diese ergänzenden Vorschriften.
    Noch vor Gesetzen (und mit diesen manchmal nicht übereinstimmend) gelten Entscheidungen höchster und höherer Gerichte zum Vorschriften-Passus (Bundesgerichtshof und insbesondere Bundesverwaltungsgericht, die Oberen Verwaltungsgerichte der Länder - nicht nur des eigenen Landes).

  • Gerichte und Staatsanwälte prüfen nach genau diesen Vorgaben; auch die Aufsichtsbehörde.
    Zu bedenken ist dabei:
    •   Man muss bei Gerichtentscheidungen meist den zugrunde liegenden Sachverhalt nachvollziehen
        und das gesamte Urteil nachlesen, um wirklich die richtigen Schlüsse zu ziehen
        (und" zwischen den Zeilen" findet sich auch vieles, was die Rechtsprechungspraxis verdeutlicht),
    •   Sachverhalte kommen nur zu einer nachlesbaren gerichtlichen Entscheidung,
        wenn sie eine besondere Problematik aufweisen,
        weshalb einzelne Urteile möglicherweise enger entschieden werden,
        als der Sachverhalt ggf. in anderem Zusammenhang beurteilt würde.
    •   Zu machen Problemen gibt es fast keine höhergerichtlichen Entscheidungen,
        weil sie zu dringlich sind (z.B. zu Sicherheitsproblemen)
        oder weil die Verfahren vorher mit Klagerücknahme oder Vergleich abgeschlossen wurden.

  • Die bauaufsichtlichen Prüfungen und Entscheidungen sollen auf dieser Basis erfolgen.
    (maßgebliche Gerichtsentscheidungen, Gesetze und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften). Wenn oder wo das nicht geschieht, hat das unterschiedliche Ursachen (z.B. Umfang der Kenntnisse bei Beauftragten des Bauherrn und Mitarbeitern der Behörden, politische Einflüsse). Sozusagen leidtragend sind aber die betroffenen Planer, Bauherren, Nutzer oder auch abwehr-berechtigten Nachbarn, wenn Fehlentscheidungen auffallen und zu mehrerlei Ärger, Änderungsforderungen, fehlendem Bestandsschutz, Haftungsansprüchen oder gar Strafen führen (und zu hohen Kosten).

  • Die Ausführungen hier berücksichtigen das zuvor Beschriebene und die bauaufsichtliche Praxis.
    Sie zeigen neben den gesetzlichen Vorgaben aber Knackpunkte und Grenzen auf und enthalten Hinweise und Tipps, die für die Betroffenen wichtig sein können. Es steht der Autorin auch nicht zu, Vorschriften  infrage zu stellen. Auch nicht, hier Hinweise und Tipps zum Agieren wider die Vorschriften zu geben ...


© Ulrike Probol 09/ 2013 für Bau- RAT  *  Nutzungsbedingungen